Elektronische
Wertpapiere werden eingeführt
Wien, 02.09.20 – Elektronische
Wertpapiere sollen künftig rechtlich wie herkömmliche anerkannt werden. Das deutsche Bundesjustiz- und Finanzministerium legte
dazu einen Gesetzesentwurf vor, der die Pflicht zur Erstellung einer Wertpapierurkunde aufhebt.
Eigentümer von
digitalen Wertpapieren genießen damit künftig auch ohne Urkunde denselben Eigentumsschutz wie bei klassischen Wertpapieren.
Statt der Urkunde erfolgt die Emission der E-Wertpapiere durch die Eintragung in ein elektronisches Register. Sogenannte “Kryptowertpapiere”
werden dementsprechend in ein dezentrales “Kryptoregister” auf Basis der Blockchain-Technologie eingetragen.
Der
Gesetzesentwurf regelt aber nicht nur speziell den Umgang mit Blockchain-Wertpapieren, auch andersartige E-Wertpapiere sollen
anerkannt und registriert werden. Die Ministerien betonen dabei, dass sich das Gesetz “technologieneutral” gestaltet, über
Blockchain abgewickelte Wertpapiere also nicht grundsätzlich gegenüber anderen bevorzugt werden. Darüber hinaus können klassische
Wertpapiere jederzeit durch digitale ersetzt werden. Experten loben diesen Schritt.
Im
Handelsblatt
erläutert Philipp Sandner von der Frankfurt School of Finance die Vorteile des Gesetzes: „Bisher werden Wertpapiere immer
beim Zentralverwahrer Clearstream verwahrt. Dessen Monopolstellung wird nun aufgebrochen. Das neue Gesetz ermöglicht, dass
Wertpapierregister auch von anderen Firmen oder auch unter Einsatz der Blockchain-Technologie geführt werden können“. Auch
Investmentverbände wie der BAI sehen in dieser “Entmaterialisierung der Wertpapiere” einen längst überfälligen Schritt in
die richtige Richtung. Mit dem Gesetz würde ein “digitaler Weg eingeschlagen, der nicht nur neuen Technologien Rechnung trägt,
sondern gleichzeitig auch einen pragmatischen und rechtssicheren Ansatz für Märkte, Transaktionen und Nutzer bedeutet.”
Das Gesetz beschränkt sich in diesem ersten Schritt jedoch auf Anleihen. Die Opposition kritisiert daher die enge
Auslegung des Entwurfs und fordert etwa eine “Ausdehnung” des Gesetzes auf den Aktienbereich.