Österreich hebt Steuerstundungen auf, Deutschland folgt im Sommer
Österreich hebt Steuerstundungen auf, Deutschland folgt
im Sommer
Österreichische und deutsche Unternehmen müssen in den nächsten Monaten ihre gestundeten Steuern zurückzahlen.
Eine Finnest-Kampagne kann ihnen dabei auf zwei Arten helfen. Die Belastung für österreichische Unternehmen
wird stärker. Ab 31. März hebt die österreichische Bundesregierung die Steuerstundungen im Zuge der Corona-Hilfsmaßnahmen
auf. Konkret betrifft das die Abgaben, die zwischen dem 26. September 2020 und dem 28. Februar 2021 fällig gewesen wären.
Unternehmen, denen eine Stundung für diesen Zeitraum bewilligt wurde, sollen nun den entsprechenden Betrag bis 31. März nachzahlen.
“Zwischen 15. März 2020 und 31. März 2021 werden keine Stundungszinsen festgesetzt. Danach beträgt der Stundungszinssatz
bis zum 31. März 2024 1,38% (2 % über dem Basiszinssatz)”, schreibt das
Finanzministerium.
Deutsche Unternehmen haben noch etwas länger Zeit. Dort ist das Ende der
Stundungen
für Ende Juni angesetzt. In den anschließenden sechs Monaten sollen die betroffenen Unternehmen dann die Steuerbeträge, die
ihnen aufgrund von Corona gestundet wurden, vollständig zurückzahlen. Die Maßnahme betraf die Einkommens- und Körperschaftssteuer
sowie die Umsatzsteuer. Auch eine Stundung der Kraftfahrzeugsteuer war möglich. Damit kommen auf die durch die Pandemie ohnehin
beeinträchtigten österreichischen und deutschen Unternehmen in den nächsten Monaten weitere finanzielle Hürden zu. Um die
Rückzahlungen schnell und vollständig meistern zu können, bietet Finnest zwei Optionen.
Erstens: Eine
klassische Crowdinvesting-Runde bietet
den betroffenen Unternehmen einen schnellen Zugriff auf Mezzanine-Kapital. Damit kann das Unternehmen die ausstehenden Abgaben
bezahlen ohne die Banklinien zusätzlich zu belasten.
Zweitens: Über das sogenannte
Genussrecht
können Unternehmen außerdem rasch Eigenkapital aufnehmen. Mit der dadurch gestärkten Eigenkapitalquote kommen die Unternehmen
einfacher zu einem Bankkredit, um die gestundeten Beträge möglichst zeitnah begleichen zu können.